§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen: Interessengemeinschaft Singen
Süd.
(Abgekürzt: IG Singen Süd)
Er hat seinen Sitz in Singen.
Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist der Erhalt und die Verbesserung der Infrastruktur
des Singener Industrie- und Gewerbegebietes im Süden der
Eisenbahnlinie Singen-Radolfzell. Durch gemeinsames Auftreten
gegenüber Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft
soll Verständnis für die Belange von Gewerbe, Handel
und Industrie geweckt werden.
§ 3 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 4 Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr hat der Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen, in der der Geschäftsbericht für das vergangene
Jahr erstattet wird. Der Vorstand muss ferner eine Mitgliederversammlung
einberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn
von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe der Gründe
die Einberufung verlangt wird. Die Einberufung erfolgt schriftlich
unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von
mindestens 10 Tagen.
Über die gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu
fertigen, die von mindestens zwei Mitgliedern zu unterzeichnen
sind.
§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus neun Personen:
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
3. Vorsitzender
Schriftführer
Schatzmeister
4 Beisitzer
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Die Wahl erfolgt jeweils auf zwei Jahre. Vorstand des Vereins
im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende
und der 3. Vorsitzende. Alle drei Vorsitzenden sind jeweils zusammen
mit einem anderen Vorsitzenden vertretungsberechtigt.
§ 6 Aufnahme der Mitglieder
Mitglieder des Vereins können Firmen, Einzelpersonen, Behörden
und Organisationen wie Fach- und Wirtschaftsverbände werden.
Die Aufnahme (Beitrittserklärung) hat schriftlich zu erfolgen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 7 Austritt aus dem Verein
Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres
zulässig. Der Austritt ist jeweils bis zum 30. September
durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Vorstand zu erklären.
Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft erlischt auch jeder
Anspruch an das Vereinsvermögen.
§ 8 Beiträge
Der jährliche Beitrag ist für alle Mitglieder gleich.
Die Höhe des Beitrages und dessen Fälligkeit wird von
der Mitgliederversammlung bestimmt.
Bei Aufnahme eines Mitgliedes ist eine Aufnahmegebühr in
Höhe eines halben Jahresbeitrages zu erheben.
§ 9 Auflösung des Vereins
Wird der Verein aufgelöst, so fällt das Vermögen
des Vereins an die Stadt Singen, die dasselbe einem gemeinnützigen
Zweck zuzuführen hat.
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